 |
Marcel Suter & Partner, Schnottwil
Der Kollokationsplan lag vom 15. Mai bis 5. Juni 2009 auf und wurde nicht angefochten. Zurzeit wird die Schlussrechnung mit der Verteilungsliste und der Schlussbericht erstellt. Sofern die Schlussrechnung und die Verteilungsliste nicht angefochten werden, werden die Betreffnisse nach Ablauf der Anfechtungsfrist an die Berechtigten ausbezahlt.
Die Gläubigerausschuss-Sitzung fand am 28. April 2009 statt. Der Kollokationsplan (Schuldenplan) wird demnächst aufgelegt.
Gerichtliche Bestätigung des Nachlassvertrages:
Der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung ist mit Urteil vom 30. Oktober 2008 durch das Richteramt Bucheggberg-Wasseramt, Solothurn, gerichtlich genehmigt worden. Das Urteil ist bereits in Rechtskraft erwachsen. Der Nachlassvertrag gilt gegenüber allen Gläubigern (also den Gläubigern der Kollektivgesellschaft und den Gläubigern der Gesellschafter selbst).
Zur Zeit befassen wir uns mit streitigen Forderungsansprüchen. Anschliessend wird der Gläubigerausschuss einberufen, u.a. um über den Kollokationsplan und die streitigen Ansprüchen zu beraten.
Dem Nachlassvertrag haben 55.9% der Gläubiger, welche zusammen 73.4% der stimmberechtigten Forderungen vertreten, zugestimmt. Der Nachlassvertrag ist damit zustande gekommen. Die Verhandlung über die gerichtliche Bestätigung des Nachlassvertrages findet statt am Donnerstag, 30. Oktober 2008 um 9.30 Uhr im Amtshaus 1, Gerichtssaal 005 des Richteramts Bucheggberg-Wasseramt, in 4502 Solothurn.
Die Gläubigeversammlung findet am Mittwoch 20. August 2008 um 10.30 Uhr im Restaurant Bären, Bernstrasse 1, 3250 Lyss, statt. Die Akten können vom 28. Juli bis 18. August 2008 nach Voranmeldung bei der Sachwalterin eingesehen werden.
Verlängerung der Stundung:
Gemäss Urteil des zuständigen Amtsgerichtspräsidenten vom 16. Juni 2008 wurde der Kollektivgesellschaft Marcel Suter & Partner eine Verlängerung der Stundung um sechs Monate, d.h. bis 13. Dezember 2008, gewährt.
Sämtliche Gläubiger der Kollektivgesellschaft Marcel Suter & Partner wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16. Januar 2008 bei uns anzumelden. Allfällige Zinsen sind bis zum 16. November 2007 zu berechnen (Datum der provisorischen Stundung). Auch nach diesem Datum können Forderungen noch angemeldet werden, allerdings kann der Gläubiger später nicht mitbestimmen, ob der Nachlassvertrag angenommen werden soll oder nicht.
Zur Forderungsanmeldung benützen Sie bitte das untenstehende PDF-Formular, das Sie entweder ausdrucken und anschliessend ausfüllen oder auf dem PC ausfüllen und anschliessend ausdrucken können. Unsere Adressangaben sind ebenfalls in diesem Dokument zu finden.
Gemäss Urteil vom 13. Dezember 2007 des zuständigen Amtsgerichtspräsidenten des Richteramtes Bucheggberg-Wasseramt, Solothurn wurde der Kollektivgesellschaft Marcel Suter & Partner eine Nachlassstundung für die Dauer von 6 Monaten, d.h. bis 13. Juni 2008 bewilligt.
Marcel_Suter_Forderungsanmeldung.pdf
Hinweise_zur_Bearbeitung_von_PDF-Formularen.pdf
|
 |