Weber René, 2552 Orpund

Nachlassvertrag erfüllt

 Nachlassvertrag:

 

Der Nachlassvertrag zwischen Herrn René Weber und seinen Gläubigern wurde erfüllt.

Der Nachlassvertrag mit Prozentvergleich wurde von der Mehrheit der Gläubiger angenommen. Anlässlich der Gerichtsverhandlung vom 11. August 2009 wurde der Nachlassvertrag gerichtlich genehmigt und ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen. Die Auszahlung der 1. Hälfte der versprochenen Dividende erfolgt anfangs September 2009.


 

Gläubigerversammlung:

 

Die Gläubigerversammlung findet statt: Mittwoch, 17. Juni 2009, um 10.00 Uhr im Büro der Luginbühl, AG für Sanierungen und Liquidationen, Hauptstrasse 28, 3250 Lyss. Der Schuldner schlägt den Gläubigern einen Nachlassvertrag mit Prozentvergleich vor.

 

 

Verlängerung der Stundung:

 

Die Nachlassstundung wurde gemäss Verfügung des zuständigen Gerichts um 6 Monate, bis 3. Juli 2009 verlängert.

 

 

Definitive Stundung:

 

Der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises II, Biel-Nidau, hat Herrn Weber René, Orpund, mit Urteil vom 3. Juli 2008 eine Nachlassstundung für die Dauer von sechs Monaten, d.h. bis 3. Januar 2009, bewilligt.


 

Forderungsanmeldungen:

 

Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen Wert 09.06.2008 (Anordnung der provisorischen Nachlassstundung) innert 20 Tagen seit der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 09. Juli 2008, d.h. bis 29. Juli 2008, bei uns anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen zu spät anmelden, sind später nicht stimmberechtigt.

Bitte benützen Sie dazu das untestehende PDF-Dokument, welches am PC ausgefüllt werden kann.


Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen Wert 09.06.2008 (Anordnung der provisorischen Nachlassstundung) innert 20 Tagen seit der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 09. Juli 2008, d.h. bis 29. Juli 2008, bei uns anzumelden. Gläubiger, die ihre Forderungen zu spät anmelden, sind später nicht stimmberechtigt.

Bitte benützen Sie dazu das untestehende PDF-Dokument, welches am PC ausgefüllt werden kann.


 

Provisorische Stundung:

 

Gemäss Verfügung vom 9. Juni 2008 hat der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises II, Biel-Nidau Herrn Weber René, Orpund, eine provisorische Stundung für die Dauer von zwei Monaten, d.h. bis 9. August 2008 gewährt.


 

Weber_Rene_Forderungsanmeldung.pdf

 
 

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