FRAWAG AG, Worben

Auflage der Schluss und Rechenschaftsberichts

Stand Ende Februar 2010:

 

 

Der Schluss- und Rechenschaftsbericht liegen auf vom 25. August 2010 bis 4. September 2010. Das Verfahren ist alsdann abgeschlossen

Der Kollokationsplan wurde nicht angefochten. Zurzeit werden noch die letzten Debitoren eingefordert. Anschliessend wird die Schlussrechnung mit der Verteilungsliste und der Schlussbericht erstellt.

 

 

Auflage Kollokationsplan

 

Nachdem der Gläubigerausschuss, anlässlich der Gläubigerausschuss-Sitzung vom 09. November 2009 den Kollokationsplan genehmigt hat, liegt der Kollokationsplan nun vom 18. November 2009 bis 09. Dezem-ber 2009 bei der Liquidatorin zur Einsicht auf.
 

 

 Nachlassvertrag:

 

Anlässlich der Gerichtsverhandlung vom 03. September 2009 wurde der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung durch den Gerichtspräsiden-ten 4 des Gerichtskreises II Biel-Nidau gerichtlich bestätigt. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen.

Der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung ist von 63 % der Gläubiger, welche 83,65 % der Forderungen vertreten, angenommen worden. Die Verhandlung über die Bestätigung des Nachlassvertrages findet statt am Donnerstag, 3. September 2009 um 09.00 vor dem Gerichtspräsidenten 4 des Gerichtskreises II Biel-Nidau, Amthaus, 2501 Biel.

 

 

Gläubigerversammlung:

 

Die Gläubigerversammlung findet statt am Mittwoch, 8. Juli 2009, um 10.00 Uhr im Restaurant Bären, Bernstrasse 1, 3250 Lyss. Die Schuldnerin schlägt ihren Gläubigern einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung vor.

 

 

Verlängerung der Stundung:

 

Nachlassstundung wurde gemäss Verfügung vom 18.05.2009 des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises II Biel-Nidau um 4 Monate bis 18. September 2009 verlängert.


 

Stand Anfangs Mai 2009:

 

Zurzeit werden die Debitoren eingefordert sowie strittige Forderungsanmeldungen behandelt.


 

Aktueller Stand:

 

Ein wesentlicher Teil der Aktiven konnte an die Service Company AG, Oberbipp verkauft werden. Diese bzw. eine von dieser zu gründenden Firma führt nun die bisherigen Aktivitäten der FRAWAG AG in Nachlassstundung am bisherigen Standort weiter. Der Verkauf von weiteren Aktiven steht noch bevor. Zur Zeit werden die Debitoren bearbeitet (Rechnungsstellung für die während der Nachlassstundung bis Einstellung des Betriebes zu verrechnenden Leistungen)sowie die Abschlussarbeiten erstellt.

Die Gläubiger werden über das Resultat unserer Bemühungen informiert, sobald alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stehen. Alsdann wird die Gläubigerversammlung einberufen und über das Verfahren in einem Kreisschreiben detailliert informiert.

 

 

Definitive Stundung / Schuldenruf:

 

Mit Urteil vom 18. November 2008 des Gerichtspräsidenten 4 des Gerichtskreises II, Biel-Nidau, wurde der FRAWAG AG eine Nachlassstundung für die Dauer von 6 Monaten, d.h. bis 18. Mai 2009, gewährt.

Sämtliche Gläubiger werden aufgefordert, innert 20 Tagen seit der Publikation des Schuldenrufs im SHAB vom 26. November 2008, d.h. bis 16. Dezember 2008 ihre Forderungen bei uns anzumelden. Anzumelden ist der Wert, den die Forderung am 25. September 2008 hatte. Bitte benützen Sie zur Forderungsanmeldung das untenstehende PDF-Formular.

 

 

Provisorische Nachlassstundung:

 

Mit Verfügung vom 25. September 2008 des Gerichtspräsidenten 4 des Gerichtskreises II, Biel-Nidau, wurde der FRAWAG AG eine provisorische Nachlassstundung für die Dauer von 2 Monaten, d.h. bis 25. November 2008 gewährt.

Die Verhandlung über die Bewilligung einer definitiven Nachlassstundung findet statt am Dienstag, 18. November 2008 um 9 Uhr im Gerichtssaal Nr. 218 des Amtshauses Biel, Spitalstrasse 14 in Biel.

Gläubiger, die ihre Forderungen bereits bei der provisorischen Sachwalterin anmelden möchten, tun dies vorzugsweise mit dem untenstehenden PDF-Formular.

 

 
 
 

FRAWAG_Forderungsanmeldung.pdf

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