Stotzer Ursula, 3250 Lyss

Nachlassvertrag gerichtlich genehmigt

 

Nachlassvertrag zustande gekommen

 

  

Verlängerung der Stundung:

 

Anlässlich der Gerichtsverhandlung vom 9. August 2010 wurde der Nachlassvertrag zwischen Frau Ursula Stotzer und ihren Gläubigern durch den a.o. Gerichtspräsident des Gerichtskreises III Aarber-Büren-Erlach, 3270 Aarberg gerichtlich genehmigt

Der Nachlassvertrag zwischen Ursula Stotzer und ihren Gläubigern ist von der Mehrheit der Gläubiger, welche 68 % der Forderungen vertreten zustande gekommen. Die Gerichtsverhandlung bezüglich Bestätigung des Nachlassvertrages findet statt Montag, 9. August 2010, 14.00 Uhr vor dem a.o. Grichtspräsidenten des Gerichtskreises III Aaberg-Büren-Erlach in Aarberg

Verlängerung der Stundung um 6 Monate, d.h. bis 04. Mai 2010, gemäss Verfügung des a.o. Gerichtspräsidenten des Gerichtskreises III Aarberg-Büren-Erlach vom 02. November 2009.

 

Schuldenruf:

 

Der Schuldenruf erfolgt im Schweizerischen Handelsamtsblatt und Amtsblatt des Kt. Bern am 13. Mai 2009. Eingabefrist für Forderungen und sonstigen Ansprüche: 3. Juni 2009

 

 

Nachlassstundung:

 

Gemäss Urteil vom 4. Mai 2009 des a.o. Gerichtspräsidenten des Gerichtskreises III Aarberg-Büren-Erlach wurde der Schuldnerin eine definitive Nachlassstundung von 6 Monaten bewilligt bis 4. November 2009. Die Publikationen und der Schuldenruf erfolgen demnächst.


 

Provisorische Stundung:

 

Mit Verfügung vom 4. März 2009 des a.o. Gerichtspräsidenten des Gerichtskreises III, Aarberg-Büren-Erlach, wurde Frau Ursula Stotzer eine provisorische Stundung für die Dauer von zwei Monaten, d.h. bis 4. Mai 2009, gewährt.


 

Stotzer_Ursula_Forderungsanmeldung.pdf

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