Gnägi Hugo, Touring-Garage, Biel

Nachlassvertrag gerichtlich genehmigt

 

Nachlassvertrag ist zustande gekommen

 

 

Verlängerung der Stundung:

 

 

Anlässlich der Gerichsverhandlung vom 22. Juni 2010 wurde der Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung zwischen Herrn Hugo Gnägi und seinen Gläubigern durch den Gerichtspräsidenten 4 des Gerichtskreises II Biel-Nidau gerichtlich genehmigt

Die Mehrheit der Gläubiger, welche 81 % der Forderungen vertreten, haben dem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung zugestimmt. Die Verhandlungen über die Bestätigung der Nachlassvertrages findet statt, Dienstag, 22. Juni 2010, 09.00 Uhr vor dem Gerichtspräsidenten 4 des Gerichtskreises II Biel-Nidau in Biel

 

Die Nachlassstundung wurde gemäss Verfügung vom 17. März 2010 des Gerichtspräsidenten 4 des Gerichtskreises II Biel-Nidau um 3 Monate, d.h. bis 17. Juni 2010 verlängert.

 

 

Definitive Nachlassstundung

 

Anlässlich der Gerichtsverhandlung vom 17. September 2009 wurde dem Schuldner durch den Gerichtspräsidenten 4 des Gerichtskreises II Biel-Nidau eine definitive Nachlassstundung von sechs Monaten, d.h. bis 17. März 2010, gewährt.

 

Provisorische Nachlassstundung:

 

Mit Verfügung vom 25. August 2009 hat der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises II Biel-Nidau gegenüber Hugo Gnägi, Touring-Garage, Biel eine provisorische Nachlassstundung von 2 Monaten gewährt.

Die Verhandlungen über die Gewährung der definitiven Nachlass-stundung findet statt am Donnerstag, 17. September 2009 um 10.30 Uhr im Gerichtsaal Nr. 201 im Amthaus an der Spitalstrasse 14 in Biel.


 

 

Gnaegi_Hugo_Forderungsanmeldung.pdf

 
 

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