Trillo Javier, 3270 Aarberg

Verlängerung der Nachlassstundung

 

 

Schuldenruf:

 

 

 

Mit Verfügung vom 8. Juni 2010 hat der a.o. Gerichtspräsident des Gerichtskreises III Aarberg-Büren-Erlach die Nachlassstundung um 6 Monate, d.h. bis 14. Dezember 2010 verlängert. Über die Gläubigerversammlung und weiteres Vorgehen wird später informiert.

 

Der Schuldenruf erfolgt im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und im Amtsblatt des Kantons Bern am 23. Dezember 2009. Eingabefrist für Forderungen und sonstigen Ansprüche: 13. Januar 2010

 

 

Nachlassstundung:

 

Gemäss Urteil vom 14. Dezember 2009 des a.o. Gerichtspräsidenten des Gerichtskreises III Aarberg-Büren-Erlach wurde dem Schuldner eine definitive Nachlassstundung von 6 Monaten bewilligt, bis 14. Juni 2010. Die Publikationen und der Schuldenruf erfolgen demnächst.

 

 

Provisorische Nachlassstundung:

 

Mit Verfügung vom 21. Oktober 2009 des a.o. Gerichtspräsidenten des Gerichtskreises III Aarberg-Büren-Erlach wurde dem Schuldner eine provisorische Nachlassstundung von zwei Monaten, d.h. bis zum 21. Dezember 2009, gewährt. Die Gerichtsverhandlung bezüglich der Gewährung einer definitiven Nachlassstundung findet statt, am Montag, 14. Dezember 2009, um 16.00 Uhr, im Amthaus Aarberg, 1. Stock, Gerichtssaal II.

 

 

Trillo_Javier_Forderungsanmeldung.pdf

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