Nachlass Läng Hans-Ulrich, 3423 Ersigen

Schluss des Nachlassliquidationsverfahrens

 

 

 

Stand Ende Februar 2010:

 

 

Mit Verfügung vom 8. Juni 2010 hat der Gerichtspräsident 3 des Gerichtskreises V Burgdorf-Fraubrunnen das Nachlassliquidations-verfahren gegen Hans-Ulrich Läng für geschlossen erklärt. Der Rechenschafts- und Schlussbericht sowie  die Schlussabrechnung liegen vom 16. Juni 2010 bis 26. Juni 2010 bei der Liquidatorin auf.

 

Zurzeit wird die Schlussrechnung mit der Verteilungsliste und der Schlussbericht erstellt.

 

 

Stand Mitte November 2009

Auflage Kollokationsplan

 

Nachdem die Baubewilligung in Rechtskraft ewachsen ist und alle Einsprachen beseitigt worden sind, wurde der Kaufpreis für das Land an den Notar abgeliefert. Der Gläubigerausschuss hat hierauf den Kollokationsplan genehmigt. Der Kollokationsplan liegt nun vom 11. November 2009 bis 01. Dezember 2009 bei der Liquidatorin zur Einsicht auf. Im Übrigen wird auf das Kreisschreiben vom 09. November 2009 verwiesen.

 

 

 Stand Mitte August 2009:

 

Die Baubewilligung für die Überbauung des verkauften Landes ist in Rechtskraft erwachsen. Die Schuldbriefe für die Abwicklung des Kaufpreises sind nun an den Notar weitergeleitet worden, damit der Kaufpreis zu Handen der Anspruchsberechtigten bezahlt wird. Das Verfahren kann fortgesetzt werden, sobald der Geldtransfer für das Land erfolgt ist. Weitere Informationen erfolgen später.

 

 

Stand Anfang Juni 2009:

 

Es konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden, ob der Nachbar, welcher die Überbauung der verkauften Parzellen bisher verhindert hat, den Entscheid des Verwaltlungsgerichts des Kantons Bern an das Bundesgericht in Lausanne weitergezogen hat. Das Bundesgericht gibt erst nach einer Karenzfrist über einen allfälligen Weiterzug des Entscheides Auskunft.

 

 

Stand Anfangs Mai 2009:

 

Der zweite Zwischenbericht ist durch die Liquidatorin bis 21.04.2009 aufgelegen und wurde nicht beanstandet. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerde des Nachbarns am 24. April 2009 abgewiesen. Der Entscheid kann innert 30 Tagen an das Bundesgericht weitergezogen werden.


 

Stand Mitte März 2009:

 

Der zweite Zwischenbericht wurde vom Gläubigerausschuss genehmigt und dem Gericht zur Kenntnisnahme und Genehmigung eingereicht. Anschliessend werden die Gläubiger die Möglichkeit erhalten, während 10 Tage Einsicht in den Zwischenbericht zu nehmen.


 

Stand Ende Januar 2009:

 

Die abgewiesene Beschwerde der Bau- Enerige- und Verkehrsdirektion des Kt. Bern hat der beschwerdeführende Nachbar an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern weitergezogen. Dieses hat die Parteien zu Vernehmlassungen aufgefordert. Alsdann wird das Verwaltungsgerichts des Kt. Bern ihren Entscheid fällen. Indem der beschwerdeführende Nachbar das Verfahren weiterzieht, verzögert sich die Nachlassliquidation erneut. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, können aber leider nicht verhindern, dass der fragliche Nachbar die vorhandenen Rechtsmittel ausschöpft.

 

 

 

Aktuelle Situation:

 

Stand Ende November 2008: Die Bezahlung des Landpreises, mit dem der Nachlass finanziert wird, erfolgt, sobald das Land überbaut werden kann (definitive Baubewilligung). Die im Sommer 2008 durch den Regierungsstatthalter von Burgdorf erteilte Baubewilligung wurde angefochten. Mitte November 2008 ist die Beschwerde des Beschwerdeführers durch die Bau-, Energie- und Verkehrsdirektion des Kt. Bern abgewiesen worden. Der Beschwerdeführer kann bis Mitte Dezember 2008 den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht des Kt. Bern weiterziehen. Das Verfahren ist nach wie vor hängig.

Stand August 2008: Von Seiten des gleichen Nachbars des Grundstücks wurde nun eine Beschwerde gegen die Baubewilligung eingereicht. Dies blockiert das Verfahren von neuem. Mit einem Beschwerdeentscheid kann in zwei bis drei Monaten gerechnet werden.

Aufgrund einer erneuten Einsprache eines Nachbarn musste die Überbauungsordnung des an die Gläubiger abgetretenen Landes vollstänig und grundlegend neu erarbeitet werden. Dies hatte eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens zur Folge.

Inzwischen wurde die abgetretene Liegenschaft des H. U. Läng verkauft. Weitere Informationen folgen später.

 

 

Gerichtliche Bestätigung des Nachlassvertrags:

 

Mit Entscheid des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises V Burgdorf-Fraubrunnen vom 18.11.2005, wurde der Nachlassvertrag zwischen Läng Hans-Ulrich, Ersigen, und seinen Gläubigern gerichtlich bestätigt.

Bis zum 18.11.2005 haben 70.4% der Gläubiger welche zusammen eine Gläubigersumme von 83.4% vertreten, dem Nachlassvertrag zugestimmt.

 

 

3. Verlängerung der Stundung:

 

Verlängerung der Stundung um weitere 6 Monate, d.h. bis 27.10.2005, gemäss Verfügung des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises V, Burgdorf-Fraubrunnen vom 13.05.2005.

Publikationen am 01.06.2005 im SHAB sowie im Amtsblatt des Kt. Bern.

 

2. Verlängerung der Stundung:

 

Verlängerung der Stundung um weitere 6 Monate, d.h. bis 27.04.2005, gemäss Verfügung des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises V, Burgdorf-Fraubrunnen vom 16.11.2004.

 

 

Verlängerung der Stundung:

 

Verlängerung der Stundung um 6 Monate, d.h. bis 27.10.2004, gemäss Verfügung des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises V, Burgdorf-Fraubrunnen vom 01.06.2004.

 

 

Nachlassstundung/Schuldenruf:

 

Nachlassstundung gem. Urteil des Gerichtspräsidenten 3 des Gerichtskreises V, Burgdorf-Fraubrunnen vom 27.10.2003 für die Dauer von 6 Monaten, d.h. bis 27.04.2004

Publikation im SHAB sowie im Amtblatt des Kt. Bern vom 12.11.2003

23.12.2003 gemäss Schuldenruf vom 03.12.2003 im SHAB und 10.12.2003 im Amtsblatt des Kt. Bern.

 

 

Forderungsanmeldung_2.pdf

 
 

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